Gerade in der heutigen Zeit mit zu hohen CO2-Emissionen und steigenden Energiepreisen spielt das Thema Wärmedämmung eine immer wichtigere Rolle, denn 14% (120 Millionen Tonnen) der CO2-Emissionen (Stand 2019) gehen laut Bundesregierung auf das Konto des Gebäudesektors. Mit die größten Wärmeverluste bei Bestandsgebäuden enstehen über die ungedämmte Hausfassade. Mit dem DUO KLINKER DÄMMSYSTEM können Sie diesem Problem gezielt entgegenwirken.
Mit dem DUO KLINKER DÄMMSYSTEM, ob DUOKLINKER-EPS oder DUOKLINKER-MINERAL, sparen Sie bis zu 40 % Ihrer Energiekosten ein. Durch die hohe Qualität und Langlebigkeit der Klinker erreichen Sie einen optimalen Schutz der Bausubstanz, steigern automatisch den Wert Ihrer Immobilie und reduzieren die CO2-Emission. Instandhaltungskosten wie z. B. bei einer Putzfassade, entfallen.
Dadurch erzielt eine wärmegedämmte Immobilie beim Verkauf oder der Vermietung einen höheren Erlös. Energieeffizienz ist also auf mehrfache Art und Weise für Hauseigentümer rentabel und notwendig.
ZUSCHUSS – Energieeffizient Sanieren von 1-/2-Familienhäusern und Eigentumswohnungen bis zu 10.000,00 € Zuschuss je Wohneinheit (keine Rückzahlung) vom Staat für energetische Sanierung (z. B. Wärmedämmung von Wänden) von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden.
KREDIT – Energieeffizient Sanieren von Altbauten Finanzierung der energetischen Sanierung mit zinsgünstigen Krediten (z. Zt. 0,75 %) + 20% Tilgungszuschuss für Einzelmaßnahmen (z. B. Wärmedämmung von Wänden) oder nach KfW-Effizienzhaus-berechnung (z.B. Wände, Dach und Heizung) mit Tilgungszuschuss bis 40%.
Ihre Heizkostenersparnis durch die Sanierungsmaßnahme reduziert die monatliche Rate nicht unerheblich und kann bis zu 40% betragen, je nach Gebäudeart, energetischem Zustand und Nutzungsverhalten der Bewohner.
20% Steuerbonus für Sanierungen ab dem 01.01.2020, d.h. 20% der Kosten über 3 Jahre von der Steuerschuld abziehen. Energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneingentum werden mit dem neuen Steuerbonus für die Sanierung besser gefördert.Vom 01. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2029 gibt es alternativ zu den KFW-Förderungen einen Abzug von 20% der Aufwendungen (max. 200.000,- €) von der Steuerschuld, verteilt auf drei Jahre.
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